Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Mit der BauGB-Novelle 2017 wurden die Gemeinde nach § 4a Abs. 4 BauGB verpflichtet den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne im Internet zu veröffentlichen.
Bekanntmachung zur Absicht der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Stetten
Datenschutzformblatt Auslage 7. Änderung Flächennutzungsplan Stetten
Bekanntmachung Änderungsbeschluss des Bebauungsplans "Stetten II"
Datenschutzformblatt Auslage "Stetten II"
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Entwurf der Aufstellung der Außenbereichssatzung "Freiling"
Endfassung
Endfassung der Ortsabrundungssatzung Arbing
Verfahren
Bekanntmachung der 4. Änderung der Ortsabrundungssatzung Arbing als Satzung
Entwurf zur 4. Änderung der Ortsabrundungssatzung Arbing
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ortsabrundungssatzung Arbing
Endfassung
Endfassung der Klarstellungssatzung Stetten
Verfahren
Bekanntmachung der Klarstellungssatzung Stetten als Satzung
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Klarstellungssatzung Stetten
Entwurf der Klarstellungssatzung Stetten
Endfassung
1. Änderung der Aussenbereichssatzung "Unterarbing"
Verfahren
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Unterarbing"
Bekanntmachung der 1. Änderung der Außenbereichsstatzung "Unterarbing" als Satzung