Verwaltungsgemeinschaft
Rohrbach

Abgabensätze der Gemeinde Niedertaufkirchen

Wasser
Neuanschluss an das gemeindliche Leitungsnetz:

- je m² Geschoßfläche 4,65 €
- je m² Grundstücksfläche 1,15 €

zuzüglich des aktuellen Mehrwertsteuersatzes
(derzeit 7%)
Verbrauchsgebühren:

Grundgebühr Wasserzähler:

- bis 2,5 m³/h - 30,00 €/Jahr
- bis 6 m³/h - 60,00 €/Jahr

und 1,20 € je m³ Wasser

zuzüglich des aktuellen Mehrwertsteuersatzes

Abwasser
Herstellungsbeiträge:

- je m² Grundstücksfläche 1,60 €
- je m² Geschoßfläche 16,30 €

Verbrauchsgebühr:

- je m³ Frischwasserbezug 2,70 €

Kindertageseinrichtung
Kindergarten:

> 4 - 5 Stunden - 145,00 €
> 5 - 6 Stunden - 164,00 €
> 6 - 7 Stunden - 183,00 €
> 7 - 8 Stunden - 188,00 €


Kinderkrippe:

> 2 - 3 Stunden - 130,00 €
> 3 - 4 Stunden - 173,00 €
> 4 - 5 Stunden - 185,00 €
> 5 - 6 Stunden - 200,00 €
> 6 - 7 Stunden - 220,00 €
> 7 - 8 Stunden - 241,00 €


Kinderhort:

> 1 - 2 Stunden - 83,00 €
> 2 - 3 Stunden - 93,00 €
> 3 - 4 Stunden - 100,00 €
> 4 - 5 Stunden - 109,00 €
> 5 - 6 Stunden - 122,00 €
> 6 - 7 Stunden - 131,00 €
> 7 - 8 Stunden - 142,00 €
Spiel- und Verpflegungsgeld in Höhe von 10,00 € pro Kind ist in den Benutzungsgebühren enthalten und wird nicht zusätzlich erhoben.

Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) die Kindertageseinrichtung, wird die Besuchsgebühr für das zweite Kind und die weiteren Kinder um 20 % ermäßigt. Spiel- und Verpflegungsgeld ist für jedes Kind zu bezahlen.
Die Gebührenermäßigung gilt nur, wenn sich die Kinder gleichzeitig in der gemeindlichen Kindertageseinrichtung befinden. Kinder im Hort werden hier nicht berücksichtigt.
Hundesteuer
- 25,00 € jährlich für den ersten Hund
- 50,00 € jährlich für jeden weiteren Hund
- 500,00 € jährlich für einen Kampfhund
Gewerbesteuer
Der Steuersatz (Hebesatz) für Gewerbesteuer beträgt 300 v. H.
Satzungen